GPSR für Selfpublisher: die drei echten Pflichten (und was du getrost ignorieren kannst)
Du hast ein Buch veröffentlicht – und irgendwann tauchte das Wort „GPSR" auf: in einer Mail deines Print-on-Demand-Dienstleisters, in einer Autorengruppe, in einem beunruhigenden Blogartikel. Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024 und betrifft tatsächlich auch dich. Aber: Der Berg ist deutlich kleiner, als er aus der Ferne aussieht. Es sind genau drei Pflichten – und mindestens genauso wichtig ist, was alles nicht dazugehört. Hier ist die vollständige Übersicht, in der Reihenfolge, in der du sie abarbeitest.
Das Wichtigste in Kürze
- Du bist Hersteller: Wer ein Buch unter eigenem Namen veröffentlicht, trägt die Herstellerpflichten der GPSR – auch bei Print-on-Demand über einen Dienstleister.
- Drei Pflichten: eine interne Risikoanalyse samt technischer Unterlagen, Herstellerangaben im Buch und Pflichtangaben in deinen Online-Angeboten.
- Drei Irrtümer: Ein CE-Zeichen, eine Konformitätserklärung und (bei Druck in der EU) eine „verantwortliche Person" brauchst du nicht.
- Aufwand: Mit unserem kostenlosen Tool sind alle drei Pflichten in etwa 15 Minuten erledigt.
Bist du überhaupt „Hersteller"?
Die GPSR knüpft ihre Pflichten an Rollen, nicht an Firmengrößen. Hersteller ist, wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Erscheint dein Buch mit deinem Namen (oder deinem Selfpublishing-Label) im Impressum, bist das du – unabhängig davon, ob eine Druckerei, Amazon KDP, BoD, epubli oder tredition die Herstellung technisch übernimmt.
Anders liegt der Fall nur beim klassischen Verlagsvertrag: Erscheint das Buch unter dem Namen des Verlags, ist der Verlag Hersteller und die GPSR-Pflichten liegen dort. Entscheidend ist immer, unter wessen Namen oder Marke das Buch auf den Markt kommt.
Pflicht 1 – Risikoanalyse und technische Unterlagen
Bevor ein Produkt in Verkehr gebracht wird, verlangt Art. 9 GPSR eine interne Risikoanalyse und technische Unterlagen – auch dann, wenn das Ergebnis lautet: keine besonderen Risiken. Genau dieses Ergebnis muss dokumentiert sein, zehn Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Marktüberwachung vorgelegt werden können. Für ein gewöhnliches Buch ist das eine strukturierte Übersicht von wenigen Seiten, keine Doktorarbeit.
Wie die Analyse konkret aussieht, welche Gefährdungen du bei einem Buch durchgehst und wie ein fertiges Dokument aussieht, zeigen wir dir Schritt für Schritt – inklusive ausgefülltem Muster als PDF – im Artikel zur GPSR-Risikoanalyse für Bücher.
Pflicht 2 – Herstellerangaben im Buch
Auf dem Produkt selbst – bei Büchern praktisch immer im Impressum – müssen drei Angaben stehen: dein Name (oder Handelsname), eine Postanschrift und eine elektronische Adresse, unter der man dich erreichen kann, typischerweise eine E-Mail-Adresse. Dazu kommt eine Angabe zur Identifizierung des Produkts; bei Büchern erfüllen Titel, ISBN und Auflage diesen Zweck ohnehin.
Zwei Stolpersteine aus der Praxis: Ein Postfach ohne ladungsfähige Anschrift ist umstritten – nimm eine echte Anschrift oder eine Impressum-Service-Adresse. Und die elektronische Adresse ist seit der GPSR ausdrücklich Pflicht; ein Kontaktformular-Link genügt nach überwiegender Lesart nicht.
Pflicht 3 – Pflichtangaben im Online-Angebot
Die dritte Pflicht ist die mit dem höchsten Abmahnrisiko, weil sie öffentlich sichtbar ist: Jedes Online-Angebot deines Buchs – im eigenen Shop wie auf Verkaufsplattformen – muss bestimmte Angaben direkt beim Angebot zeigen, darunter deine Herstellerangaben und Angaben zur Identifizierung des Produkts. Welche vier Punkte Art. 19 GPSR genau verlangt, wohin sie gehören und ein fertiger Textbaustein zum Einfügen stehen im Artikel zu den GPSR-Pflichtangaben auf der Produktseite.
Was du NICHT brauchst
Genauso wichtig wie die Pflichten ist die Entwarnung – hier sind die drei häufigsten Irrtümer:
- Kein CE-Zeichen. Bücher unterliegen keiner EU-Harmonisierungsvorschrift; ein CE-Zeichen wäre auf einem Buch sogar unzulässig. Die Details und die wenigen Ausnahmen (Badebücher, Soundbücher) stehen im Artikel zur CE-Kennzeichnung bei Büchern.
- Keine Konformitätserklärung. Ohne CE-Pflicht gibt es nichts zu erklären – die GPSR verlangt für Bücher stattdessen die Risikoanalyse und die technischen Unterlagen aus Pflicht 1.
- Keine „verantwortliche Person", wenn in der EU gedruckt wird. Die verantwortliche Person nach Art. 16 GPSR braucht nur, wer außerhalb der EU herstellen lässt und keinen EU-Akteur in der Lieferkette hat. Druckst du – wie bei praktisch allen deutschen Print-on-Demand-Diensten – in der EU, erledigt sich das Thema. Die Details, samt der Sonderfälle Schweiz und UK, stehen im Artikel zur verantwortlichen Person nach Art. 16.
Auch eine Registrierung bei einer Behörde, eine Meldung oder ein Eintrag in ein Portal ist für ein normales Buch nicht erforderlich.
Deine Reihenfolge – in 15 Minuten erledigt
- Dokumente erzeugen: Erstelle mit unserem Tool die Risikoanalyse und die technischen Unterlagen für dein Buch – kostenlos, ohne Anmeldung, direkt im Browser. Der fertige Impressum-Text für Pflicht 2 kommt dabei gleich mit heraus.
- Impressum ergänzen: Übernimm die Herstellerangaben in das Impressum deines Buchs – bei Print-on-Demand einfach beim nächsten Dateiupdate.
- Produktseiten nachrüsten: Ergänze die Pflichtangaben in deinen Online-Angeboten – einmal pro Angebot, dann ist Ruhe.
Häufige Fragen
Ich veröffentliche über einen Verlag – betrifft mich das?+
Nein. Erscheint dein Buch unter dem Namen des Verlags, ist der Verlag Hersteller und trägt die GPSR-Pflichten. Bei Selfpublishing-Dienstleistern (KDP, BoD, epubli, tredition und Co.) bleibst dagegen in der Regel du der Hersteller, weil das Buch unter deinem Namen erscheint.
Gilt das auch für Bücher, die ich vor Dezember 2024 veröffentlicht habe?+
Für Exemplare, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, gibt es eine Übergangsregelung (Art. 51 GPSR). Bei Print-on-Demand hilft dir das praktisch aber nicht: Jedes neu gedruckte Exemplar wird erst mit der Bestellung in Verkehr gebracht – und damit nach neuem Recht. Rüste deine Backlist also nach.
Was kostet mich die Umsetzung?+
Zeit, aber kein Geld: Die Dokumente erstellst du mit unserem Tool kostenlos, die Impressum-Ergänzung und die Produktseiten-Angaben sind Fleißarbeit von wenigen Minuten pro Buch.
Was ist mit E-Books und Hörbuch-Downloads?+
Die GPSR erfasst körperliche Produkte. Reine Downloads fallen nach überwiegender Auffassung nicht darunter – abschließend geklärt ist das nicht. Gedruckte Bücher und Hörbuch-CDs sind dagegen eindeutig erfasst.
Was droht, wenn ich nichts mache?+
Theoretisch behördliche Anordnungen bis hin zu Bußgeldern, wenn die Marktüberwachung Unterlagen anfordert und nichts da ist. Das praktisch relevantere Risiko sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben in Online-Angeboten – die sind öffentlich sichtbar und damit das erste, was auffällt.
Dieser Ratgeber gibt den Stand zum oben genannten Prüfdatum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.