GPSR für Kerzen: was du beim Verkauf wirklich brauchst
Wer selbstgegossene Kerzen verkauft – auf Etsy, dem Weihnachtsmarkt oder im eigenen Shop – stößt schnell auf einen Begriffsdschungel: GPSR, CLP, Sicherheitsdatenblätter, Warnhinweise, dazu Forenthreads voller Halbwissen und Abmahnangst. Dabei lässt sich das Dickicht ordentlich entwirren, wenn man die Regelwerke sauber auseinanderhält. Genau das machen wir hier: was die Produktsicherheitsverordnung von dir verlangt, wann die CLP-Verordnung dazukommt, welche Warnhinweise Standard sind – und was du getrost ignorieren kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- GPSR gilt für deine Kerzen: Risikoanalyse plus technische Unterlagen, Herstellerangaben am Produkt und Pflichtangaben im Online-Angebot – dieselben drei Pflichten wie für jedes Verbraucherprodukt.
- Duftkerzen haben ein zweites Regelwerk: Die CLP-Verordnung kann ein Gefahrstoff-Etikett verlangen. Ob und was genau, ergibt sich aus den Sicherheitsdatenblättern deiner Duftstoffe.
- Warnhinweise sind bei Kerzen Standard: Die bekannten Sicherheitshinweise nach DIN EN 15494 gehören auf die Kerze – und damit auch in dein Online-Angebot.
- Kein CE-Zeichen: Für normale Kerzen gibt es keine CE-Pflicht – und damit auch keine Konformitätserklärung.
Welche Regeln beim Kerzenverkauf zusammenkommen
Die Verwirrung rund um Kerzen entsteht, weil drei verschiedene Ebenen durcheinandergeworfen werden. Erstens die GPSR – sie ist der allgemeine Rahmen für jedes Verbraucherprodukt und regelt deine Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten als Herstellerin oder Hersteller. Zweitens die CLP-Verordnung – sie regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen, und eine Duftkerze ist chemisch gesehen ein Gemisch. Drittens die Warnhinweis-Norm DIN EN 15494 – kein Gesetz, aber der anerkannte Standard dafür, wie Sicherheitshinweise auf Kerzen aussehen. Wer diese drei Ebenen trennt, kann jede Frage dem richtigen Regal zuordnen – und stellt fest, dass keins der drei Regale unüberwindbar voll ist.
Die GPSR-Pflichten für deine Kerzen
Für Kerzen gelten dieselben drei Kernpflichten wie für jedes Produkt – nur dass sie hier mehr Substanz haben als etwa bei einem Buch:
- Risikoanalyse und technische Unterlagen. Bei einer Kerze gibt es echte Gefährdungen zu bewerten: die offene Flamme selbst, zu nah am Rand sitzende oder zu lange Dochte, das Springen von Behältergläsern bei Containerkerzen, Umkippen, brennbare Dekorelemente in oder an der Kerze, Rußbildung. Das Ergebnis ist selten „kein Risiko", sondern eine Liste konkreter Maßnahmen – vom geprüften Docht bis zum Warnhinweis. Die Struktur der Analyse ist dieselbe wie bei jedem Produkt; wie so ein Dokument grundsätzlich aufgebaut ist, siehst du am ausgefüllten Beispiel im Artikel zur GPSR-Risikoanalyse – die kerzen-spezifische Gefährdungsliste bringt unser Tool bald selbst mit (dazu unten mehr).
- Herstellerangaben am Produkt. Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse gehören an die Kerze – praktisch: aufs Etikett, die Banderole oder die Verpackung, zusammen mit einer Angabe zur Identifizierung (Sortenname, Chargen- oder Artikelnummer).
- Pflichtangaben im Online-Angebot. Jedes Angebot muss deine Herstellerangaben, die Produktidentifikation mit Bild und – anders als bei Büchern – auch die Warnhinweise zeigen, denn bei Kerzen existieren welche. Die Details zu diesen Angebotspflichten stehen im Artikel zu den GPSR-Pflichtangaben auf der Produktseite.
Duftkerzen: die CLP-Frage
Sobald Duftöle oder ätherische Öle in der Kerze stecken, ist sie im Sinne der CLP-Verordnung ein Gemisch – und dann stellt sich die Etikett-Frage. Ob deine Kerze ein Gefahrstoff-Etikett mit Piktogramm, Signalwort und H- und P-Sätzen braucht, hängt davon ab, welche Duftstoffe in welcher Konzentration enthalten sind. Die verlässliche Quelle dafür ist nicht das Forum, sondern das Sicherheitsdatenblatt deines Duftöl-Lieferanten: Dort steht, wie der Duftstoff eingestuft ist und ab welchen Anteilen welche Kennzeichnung fällig wird. Häufig ist außerdem ein Allergenhinweis nötig – die Zeile „Enthält [Duftstoff]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen." (Stichwort EUH208) – und zwar auch dann, wenn es für das große Piktogramm gar nicht reicht.
Zwei Einordnungen dazu: Kerzen ohne Duft- und Wirkstoffe kommen in aller Regel ohne CLP-Etikett aus – Herstellerangaben und Warnhinweise brauchen sie trotzdem. Und: Die CLP-Verordnung wurde zuletzt 2024 novelliert, mit gestaffelten Übergangsfristen unter anderem zu Formatvorgaben – wenn du Etiketten neu gestaltest, lohnt der Blick auf den aktuellen Stand statt auf alte Vorlagen.
Warnhinweise nach DIN EN 15494
Die kleinen Piktogramme mit den drei Grundbotschaften kennst du von jeder gekauften Kerze: brennende Kerze niemals unbeaufsichtigt lassen, außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren brennen lassen, Abstand zu brennbaren Materialien halten. Sie stammen aus der Norm DIN EN 15494. Eine Norm ist kein Gesetz – aber unter der GPSR ist die Einhaltung einschlägiger europäischer Normen der anerkannte Weg, die Sicherheit deines Produkts zu belegen. Praktisch heißt das: Diese Hinweise gehören auf deine Kerze oder ihre Verpackung, sie tauchen als Maßnahme in deiner Risikoanalyse auf – und weil sie existieren, gehören sie nach Art. 19 GPSR auch sichtbar in jedes deiner Online-Angebote.
Was du NICHT brauchst
Auch bei Kerzen gibt es Entwarnung: Ein CE-Zeichen brauchen normale Kerzen nicht – sie fallen unter keine EU-Harmonisierungsvorschrift, und ohne die wäre das Zeichen sogar unzulässig. Damit entfällt auch die Konformitätserklärung. Und eine verantwortliche Person nach Art. 16 GPSR brauchst du nur, wenn du außerhalb der EU sitzt oder produzieren lässt – der Fall ist im Artikel zur verantwortlichen Person erklärt, samt der Sonderfälle Schweiz und UK.
Und die Dokumente?
Bleibt die Fleißarbeit: Risikoanalyse und technische Unterlagen für jede Kerzensorte erstellen, Etiketten-Angaben sauber ableiten, alles zehn Jahre auffindbar halten. Genau dafür bauen wir gerade die Kerzen-Kategorie unseres kostenlosen Tools – mit der kerzen-spezifischen Gefährdungsliste (Flamme, Docht, Behälterglas, Dekor) und einer Orientierung, welche Angaben aus deinen Sicherheitsdatenblättern aufs Etikett gehören. Wie beim Bücher-Modul gilt: Die PDFs entstehen direkt in deinem Browser, deine Rezepturen und Daten verlassen dein Gerät nicht. Trag dich ein, und wir melden uns einmalig zum Start:
Kerzen sind in Vorbereitung
Die Risikoanalyse für Kerzen (inkl. CLP-Kennzeichnung) ist als nächste Kategorie geplant. Trag deine E-Mail-Adresse ein und wir melden uns einmalig, sobald es losgeht.
Häufige Fragen
Ich verkaufe nur nebenbei – gilt das auch für mich?+
Die GPSR knüpft an die Bereitstellung auf dem Markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit an – auf die Größe kommt es nicht an. Wer regelmäßig verkauft, ob auf Etsy, dem Weihnachtsmarkt oder über Instagram, ist Herstellerin im Sinne der Verordnung, auch als Kleingewerbe. Nur der gelegentliche rein private Verkauf – die drei übrigen Kerzen an die Nachbarin – fällt nicht darunter.
Meine Kerzen sind ohne Duft – brauche ich ein CLP-Etikett?+
In aller Regel nein: Ohne eingestufte Duft- oder Wirkstoffe greift die Kennzeichnungspflicht der CLP-Verordnung normalerweise nicht. Herstellerangaben und die Warnhinweise nach DIN EN 15494 gehören trotzdem auf die Kerze.
Sind die DIN-Warnhinweise gesetzlich vorgeschrieben?+
Die Norm selbst ist kein Gesetz. Aber die GPSR verlangt sichere Produkte, und die Einhaltung der einschlägigen Norm ist der anerkannte Nachweis dafür – weglassen müsstest du im Zweifel begründen können. Praktisch führt an den drei Grundhinweisen kein sinnvoller Weg vorbei, und im Online-Angebot müssen vorhandene Sicherheitshinweise ohnehin gezeigt werden.
Was muss ich bei Etsy eintragen?+
Etsy stellt – wie andere Plattformen – eigene Felder für Herstellerangaben und Produktsicherheit bereit; genau dort gehören deine Angaben und Warnhinweise hinein. Die Plattform-Felder erfüllen die Anzeigepflicht, nehmen dir aber die Grundpflichten nicht ab: Risikoanalyse, Unterlagen und Etikett bleiben deine Aufgabe.
Kann ich die Risikoanalyse selbst schreiben, bis das Tool so weit ist?+
Ja. Die Struktur ist dieselbe wie bei jedem Produkt – Produktbeschreibung, Gefährdungen, Bewertung, Maßnahmen, Fazit mit Datum. Als Blaupause fürs Prinzip taugt das ausgefüllte Muster aus unserem Bücher-Artikel; die Gefährdungen ersetzt du durch die Kerzen-Themen aus diesem Artikel: Flamme, Docht, Behälter, Dekor, Zielgruppe.
Dieser Ratgeber gibt den Stand zum oben genannten Prüfdatum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.